AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Anzeigenauftrag maßgebend. Anzeigenaufträge werden erst nach Auftragsbestätigung durch die mgs mediengesellschaft stuttgart UG haftungsbeschränkt (nachfolgend: Verlag) rechtsverbindlich.
  2. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder Werbemittel eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend Kunde genannt) in JOB & CHANCEN oder anderen Druckerzeugnissen des Verlages, bzw. der Vertrag über die Beifügung von Beilagen oder Beiheftern zum Zweck der Verbreitung bzw. die Veröffentlichung eines Werbemittels auf einer Website des Verlages oder einer vom Verlag vermarkteten Website.
  3. In einen Anzeigenauftrag werden alle innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen einbezogen. Die Laufzeit des Anzeigenauftrages beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
  4. Die Zusage von Sonderplatzierungen gilt erst dann als verbindlich, wenn diese jeweils vom Verlag schriftlich bestätigt wurden.
  5. Aufträge für Anzeigen, Beilagen oder Beihefter, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Positionen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Kunden noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
  6. Stornierungen von Anzeigenaufträgen müssen spätestens bis Anzeigenschluss erfolgen. Für danach beim Verlag eingegangene Stornierungen werden 75 % des Auftragsnettos berechnet; Stornierungen nach dem Druckunterlagenschluss werden mit 100 % berechnet. Der Verlag kann dem Kunden ggf. bis dahin entstandene Satz- und Produktionskosten in Rechnung stellen. Für Anzeigen mit Sonderplatzierungen (auch Umschlagsseiten und Sonderformate) besteht kein Rücktrittsrecht.
  7. Wird ein Anzeigenauftrag nicht komplett erfüllt, so erstattet der Kunde dem Verlag die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass. Beruht die Nichterfüllung auf vom Verlag zu vertretenden Umständen, so besteht keine Erstattungspflicht.
  8. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge und einzelne Aufträge im Rahmen eines bestehenden Vertrages wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Das gilt namentlich dann, wenn der Inhalt gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen verstößt oder für den Verlag unzumutbar ist. Der Verlag teilt dem Kunden die Ablehnung eines Auftrages unverzüglich mit.
  9. Beilagen- oder Beihefteraufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
  10. Der Kunde stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter aus tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen seiner Anzeigen oder Fremdbeilagen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbs- und Urheberrechts frei.
  11. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“, Unternehmensportraits mit „Unternehmensportrait – Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
  12. Die rechtzeitige Lieferung einwandfreier und reproduktionsfähiger Druckunterlagen, Werbemittel oder Beilagen obliegt dem Kunden. Die Kosten für Entwürfe, Reinzeichnungen und dergleichen sind in den genannten Anzeigenpreisen nicht enthalten. Die Gestaltung wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit der Kunde die Druckunterlagen nicht zur Verfügung stellt, übernimmt er die Kosten für deren Beschaffung.
  13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten für die vom Kunden gewünschten oder zu vertretenden Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen.
  14. Sind keine besonderen Größenvorschriften vorgegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
  15. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
  16. Druckunterlagen und Werbemittel werden nur auf besondere Anforderung an den Kunden zurückgesandt. Der Verlag bewahrt die Druckunterlagen und Werbemittel längstens bis zu 3 Monate nach Erfüllung des Auftrages auf.
  17. Der Verlag liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg, in der Regel in Form einer vollständigen Belegnummer. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages können auch Anzeigenausschnitte oder Belegseiten geliefert werden. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung der Anzeige.
  18. Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde das Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
  19. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung haftet der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  20. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlers zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
  21. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
  22. Wurden Anzeigenmotive vom Kunden digital (z.B. per Email, ISDN oder FTP) übermittelt, so ist die Haftung des Verlages für ganz oder teilweise unleserliche, unrichtige oder unvollständige Wiedergaben der entsprechenden Anzeigen ausgeschlossen. Die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen kann Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität haben, die nicht zu Reklamationen berechtigen. Sind Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang ersichtlich, so hat der Kunde bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Die Berechnung etwaiger Mehrkosten für Reproduktion und Satz behält sich der Verlag vor. Fehlende oder fehlerhafte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber.
  23. Im Falle höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme oder Betriebsstörungen hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der vom Verlag zugesicherten Auflage erfüllt sind. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Alle weiteren Ansprüche auf Erfüllung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.
  24. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
  25. Falls der Kunde nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung zum Termin der Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung wird mit der Anzeigenveröffentlichung fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist.
  26. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
  27. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offener Rechnungen abhängig zu machen.
  28. Werbungmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlergebühr darf an den Kunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
  29. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
  30. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
  31. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.